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Nachhaltigkeit

Nahaufnahme einer Frau vor einem Baumodell mit Bäumen

Zitat: Nachhaltigkeit ist das Gebot der Stunde und die Herausforderung für die Zukunft.

Von:

Die Kirchlichen Versorgungskassen betreiben seit 2011 ein aktives Umweltmanagementsystem. Als Kirchliche Versorgungskassen sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, die Welt innerhalb der eigenen Möglichkeiten verantwortungsbewusst mitzugestalten. So hinterfragen wir immer wieder unsere Arbeitsweisen und Entscheidungen in Hinblick auf ihre Umweltauswirkungen und planen Verbesserungen. Wir beobachten Entwicklungen in Technik und Umweltmanagement und übernehmen neue Ideen. So erfüllen wir unseren satzungsgemäßen Auftrag – die Altersversorgung von Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie – dauerhaft. Gleichzeitig arbeiten wir permanent an einer Verbesserung unserer Umweltbilanz.

Umweltmanagementsystem nach EMAS

Als erste der kirchlichen und öffentlich-rechtlichen Versorgungskassen in Deutschland haben die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) und die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK) im Oktober 2011 ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Europäisches Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) eingeführt. Gleichzeitig wurde das Kirchliche Umweltsiegel Der Grüne Hahn verliehen.

Im Jahr 2022 haben die Kirchlichen Versorgungskassen KZVK und VKPB in Dortmund erneut den "Umwelt-TÜV" bestanden. Der Umweltgutachter bestätigte das Umweltmanagementsystem nach europäischem Standard. Damit bleiben die Kassen auch im Besitz des Kirchlichen Umweltsiegels „Der Grüne Hahn“. Ein bewusster Umgang mit Ressourcen macht sich selbst bei einer Verwaltung bemerkbar: Bewegungsmelder in gemeinschaftlich genutzten Räumen, Zeitschaltuhren an Druckern oder Kopiergeräten, sparsame LED-Leuchten und bewussterer Umgang mit Heizenergie. In der Summe lässt sich durch diese kleinen Dinge bares Geld sparen. 

Die Bestätigung zeigt, dass wir weiterhin auf dem richtigen, grünen Weg sind. Gleichzeitig bleibt es Ansporn, dass wir unser Umweltmanagement stetig verbessern. Ein toller Mehrwert ist, dass wir Energiekosten senken konnten und natürlich weiter reduzieren möchten.

Umwelterklärung

Hier finden Sie die Umwelterklärung 2023 der KZVK und VKPB.

Zur Umwelterklärung

Ethisch-nachhaltige Kapitalanlage

Als kirchlicher Anleger achten wir seit jeher auch auf ethisch-nachhaltige Gesichtspunkte der Kapitalanlage. Hierzu zählen Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Sozialverträglichkeit, Einhaltung moralischer Standards und Corporate Governance. Seit 2009 ist Nachhaltigkeit der Kapitalanlage auch in der Kassensatzung verankert (§ 54 S. 3 KZVK-Satzung). 

Im Rahmen des gesamten Kapitalanlageprozesses orientieren wir uns beim Umgang mit uns anvertrautem Geld am "Magischen Viereck", in dem die ökonomischen Ziele Sicherheit, Liquidität und Rendite um eine vierte Dimension, nämlich Ethik/Nachhaltigkeit, erweitert werden. Es geht also darum, bei allen Anlageentscheidungen deren ökonomische Auswirkungen und die Auswirkungen auf Umwelt, Mitwelt und Nachwelt und die hieraus folgenden Risiken gemeinsam zu bewerten und in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. 

Gemeinschaftlich für mehr Nachhaltigkeit

Umweltschutz ist Gemeinschaftsaufgabe. Die Versorgungskassen sind Mitglied in der Arbeitsgruppe "Kirchliche Investments" der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) aktiv. Der AKI hat im Auftrag des Rates der EKD einen Leitfaden zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage erarbeitet. Wir engagieren uns zudem als Mitglied im Forum nachhaltige Geldanlage.

Seit Anfang 2014 sind die Kirchlichen Versorgungskassen außerdem Mitglied im Netzwerk KirUm, dem ökumenischen Netzwerk Kirchliches Umweltmanagement. Das KirUm-Netzwerk besteht aus ca. 55 Mitgliedern. Dies sind Diözesen und Landeskirchen, Freikirchen, kirchliche Einrichtungen und einzelne Kirchengemeinden. Mit der Mitgliedschaft im KirUm-Netzwerk erhalten wir ein jährlich aktualisiertes Rechtkataster, können an den jährlichen Netzwerktreffen teilnehmen und profitieren vom Erfahrungsaustausch mit den anderen Mitgliedern.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Die Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) führt nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor ein.

Informationen gemäß Art 3 VO (EU) 2019/2088