08.05.2013 - 34. Evangelischer Kirchentag in Hamburg: Rückblick
Die KZVK beteiligte sich auch in diesem Jahr wieder an dem Evangelischen Kirchentag. Wir blicken auf zahlreiche Gespräche mit Versicherten, Rentnern sowie Arbeitgebern zurück. In den Mittelpunkt rückten in diesem Jahr insbesondere unsere Auszeichnung als Beste Zusatzversorgungskasse, unser Nachhaltigkeitsengagement sowie die neue ZusatzrentePLUS. Wir danken allen Besuchern sowie der EZVK Darmstadt, mit der wir uns den Messestand teilten.
26.04.2013 - Auszeichnung für KZVK: Beste Pensionskasse/Zusatzversorgungskasse
Bei der Preisverleihung der "portfolio institutionell Awards 2013" wurde die KZVK als "Beste Pensionskasse/Zusatzversorgungskasse" ausgezeichnet. Die Jury aus namhaften Wirtschaftswissenschaftlern beeindruckten insbesondere die Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der KZVK. Lesen Sie mehr dazu in unserer Pressemeldung.
27.03.2013 - blickpunkte 01/2013
Aktuelle Ausgabe unseres Arbeitgeber-Rundschreibens
Eine neue Ausgabe unserer blickpunkte steht für Sie bereit. Im Heft 01/2013 berichten wir u. a. über folgende Themen: ZusatzrentePLUS: Neuer Tarif 2012, Neues aus der Zusatzversorgung, Zuschüsse zur Entgeltumwandlung etc. Diese und ältere Ausgaben unserer blickpunkte finden Sie hier.
Wenn Sie auch 2013 die vollen Zulagen für Ihre Riester-Rente in Anspruch nehmen möchten, denken Sie bitte daran, Ihren Beitrag anzupassen. Die Höhe Ihres Eigenbeitrags können Sie ganz leicht mit unserem Berechnungsschema zur Riester-Rente selbst ausrechnen. Wenn Sie Ihre Beiträge zur Freiwilligen Versicherung (ZusatzrentePLUS) im Jahr 2013 anpassen möchten, nutzen Sie bitte unser Anpassungsformular.
Ab sofort sind auch in der ZusatzrentePLUS Hinterbliebene automatisch abgesichert. Bitte nutzen Sie daher nur noch den neuen Antrag zum Abschluss einer ZusatzrentePLUS. Alte Antragsformulare können wir leider nicht mehr entgegennehmen. Den neuen Antrag finden Sie in der Rubrik Versicherte bei den Formularen zur ZusatzrentePLUS oder direkt hier.
Ein unverbindliches Angebot für die ZusatzrentePLUS erstellen wir Ihnen gern, wenn Sie dieses Formular ausgefüllt an uns zurücksenden.
Nach Rechtsprechung des BFH ist die Arbeitnehmereigenbeteiligung an den Arbeitgeberbeiträgen im Rahmen der kapitalgedeckten Zusatzversorgung nach § 3.63 EStG steuerfrei. Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung dieser Eigenbeiträge war bislang jedoch unklar. Nun aber hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 9. November 2012 an den GKV Spitzenverband klargestellt, dass die Arbeitnehmereigenbeteiligung auch sozialversicherungsfrei ist. Damit ist die Rechtsauffassung der KZVK bestätigt worden.
Für die tägliche Arbeit in den Personalabteilungen haben wir Ihnen wieder die wichtigsten Rechengrößen und Grenzwerte für das Jahr 2013 zusammengefasst. Das Dokument können Sie hier herunterladen.














