Am 27. Januar 2011 fand im Hause der Kirchlichen Versorgungskassen in Dortmund die erste Fachtagung zum Thema "Zukunft der Kirchlichen Zusatzversorgung" statt. Im Spätsommer 2010 hatten der Vorsitzende des KZVK-Verwaltungsrats (Dr. Arne Kupke) und der Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission RWL (Klaus Riedel) alle Mitglieder dieser Gremien hierzu eingeladen.
Anlass für die Fachtagung waren die aktuellen Finanzierungsmaßnahmen der KZVK, wodurch die Personalkosten für die Arbeitgeber um ca. 2,5% steigen. Infolge dieser Entwicklung werden von Seiten der Arbeitgeber Kostenentlastungen gefordert. Die Fachtagung sollte in diesem Zusammenhang die Arbeit der ARK unterstützen, indem sie die Auswirkungen verschiedener Veränderungen im System der Zusatzversorgung aufzeigt.
Herr Dr. Kupke begrüßte die rund 40 Gäste und freute sich über die rege Teilnahme, die er als Ausweis der Bedeutung des Themas "Kirchliche Zusatzversorgung" wertete. Er stellte heraus, dass sich trotz der aktuellen Kostenbelastungen sowohl die Dienstgeber, als auch die Dienstnehmer glücklich schätzen können, mit der KZVK einen Partner zu haben, der anders als der öffentliche Dienst kapitalgedeckt arbeitet und damit ein verlässlicher Partner für die Zukunft ist.

In seinem einführenden Vortrag machte das KZVK-Vorstandsmitglied Hans-Rudolf von Campenhausen deutlich, dass die KZVK sich kein Urteil über die finanzielle Situation der kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber oder die Notwendigkeit von Kostensenkungsmaßnahmen erlaube. Doch wenn die ARK sich dazu entschließen sollte, die Arbeitgeber bei den Kosten der Zusatzversorgung zu entlasten, dann gäbe es nur zwei Wege: Entweder übernehmen die Arbeitnehmer durch Lohnverzicht einen Teil der Kosten und erhalten sich dadurch die attraktiven Versorgungsleistungen. Oder die Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil der Versorgungsleistungen. Eine private Nachfinanzierung der dadurch entstehenden Versorgungslücke dürfte allerdings in aller Regel teurer sein als eine Beteiligung an den Kosten der Pflichtversicherung.
Wesentliche Fragestellungen insb. zu den Themen Arbeitnehmerbeteiligung an der Zusatzversorgung, Wartezeit und Überleitungsfähigkeit von Versorgungsanwartschaften wurden im Anschluss gemeinsam mit den Experten der KZVK ausführlich erörtert. Hierbei wurde auch noch einmal die Rolle der KZVK betrachtet: Diese setzt das kirchlich/diakonische Arbeitsrecht lediglich um. Seitens der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder und des Vorstandes wurde aber angeboten, bei der zukünftigen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Kommissionen eine beratende Unterstützung zukommen zu lassen. Dieses Angebot stieß bei den Mitgliedern der ARK-RWL auf breite Zustimmung.
Zum Abschluss des Kolloquiums dankten Herr Dr. Kupke und Herr Riedel allen Teilnehmenden. Ein besonderer Dank ging an die KZVK, die die Tagung angeregt und die Diskussionsgrundlagen hierfür erarbeitet hatte. Die ARK-RWL wird das Thema „Zusatzversorgung“ weiter vertiefen. Die KZVK freut sich darauf, wenn sie ihren Beitrag zu einer Fortentwicklung der Kirchlichen Zusatzversorgung leisten und ihr Fachwissen hierzu einbringen kann.
















