Wir über uns

Aufgabe der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK) ist es, den privatrechtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der bei ihr beteiligten kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber eine zusätzliche Alters-, Erwerbminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

Die KZVK wurde am 1. Januar 1955 von der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland gegründet. Der Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 27. Januar 1955 der Errichtung der KZVK zugestimmt. Am 14. Juli 1964 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen der Kasse die Rechte einer Anstalt des öffentlichen Rechts verliehen. Die Kasse hat seit jeher ihren Sitz in Dortmund.

Die Kasse ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. Sie arbeitet darüber hinaus in Arbeitskreisen mit den nordwestdeutschen Zusatzversorgungskassen, den im Bundesgebiet tätigen kirchlichen Zusatzversorgungskassen sowie den Zusatzversorgungskassen Hessen-Südwest eng zusammen.

Die Kasse unterliegt der Aufsicht der Leitung der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen. Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen führt die allgemeine staatliche Aufsicht. Von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ist die Kasse freigestellt (BGBl. 1988 I S. 529). 
 
Die jeweils aktuelle Satzung der Kasse finden Sie pfeilhier zum Herunterladen.



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