Zusatzrente
Wir erläutern Ihnen, welche Vorteile die überwiegend arbeitgeberfinanzierte Zusatzversorgung bietet und welchen Nutzen kirchliche und diakonische Angestellte im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft genießen.
• Flyer Zusatzrente
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Die Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Beschäftigten, wonach der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts auf das Konto der ZusatzrentePLUS des Versicherten bei der KZVK zahlt. Der Arbeitnehmer hat hierauf einen Rechtsanspruch.
Der Vorteil: Diese Beiträge sind steuerfrei und sogar zusätzlich sozialversicherungsfrei!
• Flyer Entgeltumwandlung
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• Informationsblatt Entgeltumwandlung
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• Angebotsformular ZusatzrentePLUS
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