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Formulare

Sie haben die Möglichkeit, uns die Antragsformulare für Ihre Rente per Post, Fax oder E-Mail zu schicken.

Post

KZVK Rheinland-Westfalen
Postfach 10 22 41
44022 Dortmund

E-Mail 

rente(at)kzvk-dortmund.de

Fax

0231 9578-470

Rentenanträge

Hinweise:

Bitte keine Originale beifügen. Die Kopien nicht klammern oder heften

Bitte stellen Sie den Antrag auf Betriebsrente bei unserer Kasse erst, wenn Ihnen der Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.

Die KZVK nimmt am elektronischen Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung teil. Dadurch werden Arbeitsabläufe vereinfacht und die Antragsbearbeitung beschleunigt.  

Die KZVK fordert gemäß § 48 der Kassensatzung die für die Feststellung Ihres Versicherungsfalls und die Berechnung Ihrer Betriebsrente erforderlichen Daten elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund-Länder-Knappschaft) an. Dies gilt nach Rentenbeginn auch für die Prüfung des Anspruchs Ihrer Betriebsrente dem Grunde und der Höhe nach.

Einhergehend mit der Weiterentwicklung des Bearbeitungsprozesses entfällt für Sie künftig bei Neuanträgen die Pflicht zur Einsendung von Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung. 

Ihre Mitwirkung und Mitteilung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn sich Änderungen von Verhältnissen ergeben, die den Anspruch auf Betriebsrente nach Grund oder Höhe berühren. 

Die KZVK ruft folgende Daten über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung elektronisch von der Deutschen Rentenversicherung ab:

  • Name, Vorname
  • Namenszusätze
  • Geburtsdatum der/des Rentenberechtigten
  • Sozialversicherungsnummer der/des Rentenberechtigten
  • Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen (bei Hinterbliebenenrenten)
  • Ursprüngliches Bescheiddatum (sofern vorhanden)
  • Renten-/Leistungsart
  • Rentenartfaktor
  • Grund Hinterbliebenenanspruch (sofern vorhanden)
  • Rentenbeginn
  • Datum Leistungsfall
  • Zugangsfaktor
  • Datum Beginn der Einkommensanrechnung (sofern vorhanden)
  • Höhe des monatlichen Netto-Einkommens (sofern vorhanden)
  • Anzahl Kinder
  • Abschlag Eheversorgungsausgleich (sofern vorhanden)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsdaten

Diese Daten sind für die Berechnung der Betriebsrente zwingend erforderlich. 

Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ergibt sich aus § 6 Nr. 1 DSG-EKD i.V.m. § 148 Abs. 3 Nr. 11 SGB VI.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0231 9578-291.

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