Häufige Fragen unserer Beteiligten
Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen unserer Arbeitgeber.
Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen unserer Arbeitgeber.
Sie haben Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung der KZVK? Unsere Beteiligten beschäftigen oft die gleichen Fragen. Daher haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen an dieser Stelle für Sie gesammelt.
Beteiligte können aufgrund einer mit der Kasse abgeschlossenen Beteiligungsvereinbarung folgende Arbeitgeber sein:
Die Kasse kann Beteiligungen an weitere Bedingungen und Auflagen knüpfen.
Darüber hinaus gibt es besondere Voraussetzungen bei Betriebsübergängen und Umstrukturierungen.
Durch Übernahmen und Fusionen können sich erhebliche Auswirkungen für die Zusatzversorgung der Mitarbeitenden ergeben. Bei anstehenden Umstrukturierungen setzen Sie sich bitte frühstmöglich mit uns in Verbindung. Wir erläutern Ihnen die zusatzversorgungsrechtlichen Folgen für die betroffene Einrichtung und die Mitarbeitenden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Meldungen an die KZVK zu übermitteln. In vielen Fällen übernimmt Ihr Rechenzentrum die Übermittlung der DATÜV-Meldungen.
Sofern Sie selbst abrechnen und sich keines Rechenzentrums bedienen, bieten moderne Personalabrechnungsprogramme in der Regel die Möglichkeit, sogenannte DATÜV-ZVE-Meldungen auszugeben. Die Einrichtung dieser Exportmöglichkeit bereitet oftmals nur geringen Aufwand. Erfahrungsgemäß hilft Ihr Programmanbieter Ihnen gern bei der Einrichtung. Die Übermittlung einer solchen Datei ist über eine gesicherte Verbindung über unser Upload-Portal möglich. Eine Anleitung zur Registrierung und den anschließenden Dateiupload finden Sie im Bereich DATÜV-ZVE.
Sie haben darüber hinaus die Option, uns manuelle Meldungen mit dem Universalvordruck bspw. auf dem Postweg zukommen zu lassen.
Die Pflichtbeiträge und zusätzlichen Beiträge sind zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem das zusatzversorgungspflichtige Entgelt den Versicherten zufließt. Sie müssen bis zum Ende des Kalendermonats der Fälligkeit bei der Kasse eingegangen sein.
Bitte verwenden Sie für Ihre Überweisung die für Sie zutreffende Bankverbindung:
KD-Bank eG
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE34 3506 0190 2100 0940 13
KD-Bank eG
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE12 3506 0190 2100 0940 21
KD-Bank eG
BIC: GENODED1DKD
IBAN: DE60 3506 0190 2100 0940 30
Damit ein Beitrag zur ZusatzrentePLUS korrekt zugeordnet werden kann, sind bei der Überweisung folgende Daten im Verwendungszweck der Zahlung durch einen Punkt getrennt zu erfassen:
Anhand eines fiktiven Beispiels würde der Verwendungszweck also wie folgt lauten: FV.100001.01234567.016101.102022
Einzahlermerkmal | Versicherungsmerkmal | Steuermerkmal |
01 Arbeitgeber | 50 Riester, ohne Risikoausschluss | 01 steuerfrei |
51 Riester, Ausschluss Erwerbsminderungsrente | 02 pauschal versteuert | |
52 Riester, Ausschluss Hinterbliebenenversorgung | 03 individuell versteuert | |
53 Riester, Ausschluss Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung | ||
55 Höherversicherung Arbeitgeber, ohne Risikoausschluss | ||
56 Höherversicherung Arbeitgeber, Ausschluss Erwerbsminderungsrente | ||
57 Höherversicherung Arbeitgeber, Ausschluss Hinterbliebenenversorgung | ||
58 Höherversicherung Arbeitgeber, Ausschluss Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung | ||
60 Entgeltumwandlung, ohne Risikoausschluss | ||
61 Entgeltumwandlung, Ausschluss Erwerbsminderungsrente | ||
62 Entgeltumwandlung, Ausschluss Hinterbliebenenversorgung | ||
63 Entgeltumwandlung, Ausschluss Erwerbsminderung und Hinterbliebenenversorgung | ||
70 Zuschusszahlung zur Entgeltumwandlung, ohne Risikoausschluss | ||
71 Zuschusszahlung zur Entgeltumwandlung, Ausschluss Erwerbsminderungsrente | ||
72 Zuschusszahlung zur Entgeltumwandlung, Ausschluss Hinterbliebenenversorgung | ||
73 Zuschusszahlung zur Entgeltumwandlung, Ausschluss Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung |
Neu angelegte Verträge (im Tarif 2012) beinhalten grundsätzlich die Hinterbliebenenversorgung. Die Risikowahlleistung der Erwerbsminderungsrente ist generell ausgeschlossen. Bei Neuverträgen setzt sich der Buchungsschlüssel also generell mit den Ziffern 0161/0151/0156 – und dem entsprechenden Steuermerkmal zusammen.
Für Mitarbeitende in den Personalabteilungen bieten wir unsere KZVK-Basisseminare. Diese richten sich in erster Linie an Mitarbeitende, die noch keine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der KZVK haben. Darüber hinaus nutzen auch erfahrene Kolleginnen und Kollegen die Einsteigerschulungen, um ihre Kenntnisse im Bereich des Zusatzversorgungsrechts aufzufrischen und zu vertiefen.
Bei Interesse besuchen wir Einrichtungen gern auch vor Ort und bieten kompakte Inhouse-Schulungen an.
Gerne besuchen wir Ihre Einrichtung und wenden uns in persönlichen Gesprächen den Fragen Ihrer Mitarbeitenden zur Zusatzversorgung zu. Solche Beratungstage bieten wir teilweise auch gemeinsam mit der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) an.
Gern stehen wir Ihnen für Vorträge oder Infogespräche im Rahmen einer Betriebsversammlung oder Mitarbeiterversammlung zur Verfügung. Unsere Vorträge dauern zwischen 30 und 60 Minuten und geben einen Überblick über die KZVK und stellen den Mehrwert der Zusatzrente sowohl für Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber heraus.
Für Mitarbeitervertretungen und Betriebsräte bieten wir spezielle Schulungen, die Basiswissen rund um die Zusatzversorgung der KZVK vermitteln. Diese können im Rahmen einer regulären MAV-Sitzung stattfinden.
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