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Rechengrößen

Aktuelle Grenzwerte in der Zusatzversorgung

Nahaufnahme von Händen, die einen Taschenrechner bedienen

Arbeitgeber und Beschäftigte haben bei der Entrichtung der Beiträge zur Pflichtversicherung sowie zur Freiwilligen Versicherung bei der KZVK die jeweils aktuellen Rechengrößen zu beachten. Die für die Zusatzversorgung relevanten Zahlen für das aktuelle Jahr sowie für vorangegangenen Jahre finden Sie auf dieser Seite. 

Hinweis: Ab dem 01.01.2025 gelten einheitliche Rechengrößen für Ost und West.

Rechengrößen 2026

Beitragssatz Pflichtversicherung 20266,0 v. H.
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der
gesetzlichen Rentenversicherung 
p. a. 101.400 €
mtl. 8.450 €
Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG
(8 v. H. der BBG)
p. a. 8.112 €
SV-Freiheit (4 v. H. der BBG) p. a. 4.056 €
BBG-ZVK (2,5-facher Wert der mtl. BBG in der gesetzlichen
Rentenversicherung)
  • monatlich
21.125 €
  • im Zuwendungsmonat
42.250 €
Monatlicher Grenzwert zur Berechnung des zusätzlichen Beitrags nach § 76 der KZVK-Satzung 
  • vom 01.04.2025 bis 30.04.2026
9.042,08 €
  • ab 01.05.2026
9.295,26 €
  • im Zuwendungsmonat 2026
17.196,22 €
Bezugsgröße nach §18 Abs. 1 SGB IV p. a. 47.460 €
mtl. 3.955 €
1/160 der Bezugsgröße
gem. § 67 Abs. 2 Satz 2 der KZVK-Satzung 
p. a. 296,63 €
mtl. 24,72 €
Mindesteigenbeitrag für die volle Riester-Förderung nach § 86 EStG4 v. H. der sv-pflichtigen Einnahmen des Jahres 2025

 

 

Rechengrößen Riester

Grundzulage175 €
Kinderzulage je Kind geb. vor 2008185 €
Kinderzulage je Kind geb. ab 2008300 €
Berufseinsteigerbonus200 €
Sockelbetrag60 €
max. steuerl. förderfähig2.100 €