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News-Archiv

Hier finden Sie die aktuellen und vergangenen Meldungen der KZVK.

Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege

Frau sitzt am Küchentisch und liest einen Brief

Zum 1. Juli 2023 ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Neben weiteren Änderungen beinhaltet das Gesetz auch eine Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge. 

Folgende Änderungen gelten für alle Rentenberechtigten in der gesetzlichen Pflegeversicherung: 

  • Der reguläre Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde von 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht.
  • Der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht sich auf 0,6 Prozent. Das ergibt einen künftigen Beitragssatz von insgesamt 4,0 Prozent.

Eltern mit mehr als einem Kind sollen hingegen entlastet werden. Für sie gilt:

  • Ab dem 2. bis zum 5. Kind wird der Beitrag um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt.
  • Dies gilt allerdings nur während der Erziehungsphase, also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Kinder. Danach entfällt die Ermäßigung wieder.

Zur Erhebung und zum Nachweis der Kinderzahl soll unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein zentrales digitales Verwaltungsverfahren entwickelt werden. Ab dem 1. Juli 2023 berücksichtigen wir zunächst von allen unseren Rentenberechtigten mit Kindern den regulären Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent (Stand 1. Juli 2023). Sofern Beitragssenkungen zu leisten sind, werden wir diese Beträge nach der Einführung des Abrufverfahrens rückwirkend erstatten. Dieses wird voraussichtlich ab dem 01.04.2025 zur Verfügung stehen.

Sie brauchen deshalb nicht selbst aktiv zu werden. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie gerne.