
Hinweis zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Information gem. § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Die KZVK / VKPB ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.