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Kranken- und Pflegeversicherung

Ihre KZVK-Rente unterliegt grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Informieren Sie sich hier über die aktuellen Regelungen.

Älterer Mann spricht mit seinem Arzt

Wie in Ihrem Erwerbsleben sind Sie auch im Ruhestand kranken- und pflegeversichert. Die KZVK ist als Zahlstelle verpflichtet, von Ihrer Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflichtversicherung einzubehalten und diese an Ihre Krankenkasse abzuführen. Hierbei ist der Beitragssatz von der Rentenempfängerin bzw. dem Rentenempfänger allein zu tragen.

Krankenversicherung

Im Jahr 2024 beträgt der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 %. Darüber hinaus kann Ihre Krankenkasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben.

Für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit dem 01.01.2024 ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 176,75 € (Wert 2024). Durch den Freibetrag sind nur noch Beiträge zur Krankenversicherung oberhalb des Freibetrags auf die Betriebsrente fällig. Erhalten Sie mehrere Versorgungsbezüge, rechnet die Krankenkasse diese zusammen und entscheidet beim Überschreiten des Freibetrags, bei welchem Versorgungsbezug der Freibetrag angerechnet wird.

Mit Beginn Ihrer Betriebsrente wird eine Meldung an die von Ihnen mitgeteilte Krankenkasse abgesetzt. Diese prüft, ob eine Beitragspflicht vorliegt. Ergibt sich aufgrund einer Meldung der Krankenkasse eine Änderung der Beitragshöhe, erstatten wir zu viel einbehaltene Beiträge bzw. verrechnen nachzuentrichtende Beiträge mit Ihrer laufenden Rente.

Pflegeversicherung

Liegen Ihre monatlichen Versorgungsbezüge unter dem Grenzbetrag von 176,75 € (Wert 2024), besteht keine Beitragspflicht. Wird der Grenzbetrag überschritten, so sind für die gesamten Versorgungsbezüge Beiträge zur Pflegeversicherung zu entrichten. 

Private Versicherung

Wenn Sie privat kranken- und pflegeversichert sind, führt die KZVK keine Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse ab.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0231 9578-287.

Infos zur Erreichbarkeit