Rentenantrag stellen
Sie möchten Ihre Rente beantragen? Informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Sie möchten Ihre Rente beantragen? Informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Ihr Renteneintritt rückt näher und bald ist es soweit: Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin bzw. Rentner. Damit dieser Übergang so reibungslos wie möglich funktioniert, müssen Sie frühzeitig aktiv werden und Ihre Zusatzrente beantragen. Denn: Die KZVK-Rente landet nicht automatisch auf Ihrem Konto. Sie müssen Ihre Betriebsrente wie die gesetzliche Rente auch beantragen.
Nachdem Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht haben und dieser bewilligt wurde, können Sie auch Ihre KZVK-Rente beantragen. Um Ihre KZVK-Rente zu erhalten, reichen Sie bitte einen Rentenantrag ein. Das Formular können Sie ganz einfach am PC ausfüllen und anschließend per Post oder E-Mail an uns senden.
Sie erhalten die entsprechenden Anträge ebenfalls bei Ihrem Arbeitgeber. Nur wenn Sie bis zum Eintritt des Versicherungsfalles pflichtversichert sind, muss auch Ihr Arbeitgeber ein Antragsformular ausfüllen.
Durch den Datenaustausch mit der gesetzlichen Rentenversicherung können die notwendigen Angaben im Regelfall elektronisch abgefragt werden.
Lediglich im Falle einer teilweisen oder vollen Erwerbsminderungsrente benötigen wir noch die Anlage
von Ihnen.
Sollten Sie sich unsicher sein, steht es Ihnen frei, uns den kompletten Rentenbescheid mit sämtlichen Anlagen in Kopie zuzusenden.
Bei einem Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigen wir zusätzlich noch eine Sterbeurkunde des Versicherten.
Bei einem Antrag auf Waisenrente benötigen wir zusätzlich noch eine Geburtsurkunde.
Sollten Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, so wenden Sie sich bitte bezüglich der einzureichenden Unterlagen an Ihren Ansprechpartner.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit uns die Antragsformulare sowie den Rentenbescheid per Post, Fax oder E-Mail zu schicken.
KZVK Rheinland-Westfalen
Postfach 10 22 41
44022 Dortmund
Bitte senden Sie uns alle Unterlagen als Kopie und nicht im Original. Ihre Unterlagen werden von uns elektronisch archiviert und anschließend vernichtet.
Bitte achten Sie darauf, dass der Rentenantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Falls zutreffend: Vollmacht oder den amtlichen Nachweis für den/die Betreuer/in beifügen.
Sie können uns die Unterlagen in gescannter Form oder abfotografiert zur Verfügung stellen. Die Unterlagen sollten folgende Eigenschaften haben:
Bitte beachten Sie außerdem unsere nachfolgenden Hinweise zur Benennung von Dateianhängen und Qualität der eingereichten Dokumente.
Hinweise:
Bitte keine Originale beifügen. Die Kopien nicht klammern oder heften.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Betriebsrente bei unserer Kasse erst, wenn Ihnen der Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
Die KZVK nimmt am elektronischen Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung teil. Dadurch werden Arbeitsabläufe vereinfacht und die Antragsbearbeitung beschleunigt.
Die KZVK fordert gemäß § 48 der Kassensatzung die für die Feststellung Ihres Versicherungsfalls und die Berechnung Ihrer Betriebsrente erforderlichen Daten elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund-Länder-Knappschaft) an. Dies gilt nach Rentenbeginn auch für die Prüfung des Anspruchs Ihrer Betriebsrente dem Grunde und der Höhe nach.
Einhergehend mit der Weiterentwicklung des Bearbeitungsprozesses entfällt für Sie künftig bei Neuanträgen die Pflicht zur Einsendung von Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung.
Ihre Mitwirkung und Mitteilung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn sich Änderungen von Verhältnissen ergeben, die den Anspruch auf Betriebsrente nach Grund oder Höhe berühren.
Die KZVK ruft folgende Daten über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung elektronisch von der Deutschen Rentenversicherung ab:
Diese Daten sind für die Berechnung der Betriebsrente zwingend erforderlich.
Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ergibt sich aus § 6 Nr. 1 DSG-EKD i.V.m. § 148 Abs. 3 Nr. 11 SGB VI.
Antrag auf KZVK-Rente für Versicherte (vom Versicherten auszufüllen)
pdf 601 KBAnlage zum Antrag auf KZVK-Rente für Versicherte (vom Arbeitgeber auszufüllen)
Hinweis: Nur notwendig, wenn Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles in einem zvk-pflichtigen Arbeitsverhältnis stehen.
pdf 563 KBAntrag auf KZVK-Rente für Hinterbliebene (vom Antragstellenden auszufüllen)
pdf 192 KBAntrag auf Gewährung/Weitergewährung der Waisenrente (vom Antragstellenden auszufüllen)
pdf 177 KBNoch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0231 9578-287.
Infos zur Erreichbarkeit