
Rentenberechnung
Die KZVK-Rente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Der Beitrag beträgt in der Regel 6,0 % des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts. Dieser wird größtenteils vom Arbeitgeber geleistet. Somit richtet sich die Anzahl der Versorgungspunkte im Ergebnis nach dem Einkommen der Versicherten. Das jeweilige Einkommen wird zu dem sog. Referenzentgelt (12.000 Euro) ins Verhältnis gesetzt.
Zudem wird das Alter der Versicherten im jeweiligen Beitragsjahr berücksichtigt. Durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor ergibt sich dann ein jährlicher Punktwert. Je jünger jemand zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ist, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.
Darüber hinaus können sich noch Versorgungspunkte aus sog. sozialen Komponenten (z. B. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr oder durch Elternzeit) ergeben.
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