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Hinzuverdienst als Rentnerin und Rentner

Wenn Sie neben Ihrer Betriebsrente aus der Pflichtversicherung weiteres Einkommen beziehen, kann dies Ihre Rente bei der KZVK mindern. Zum Einkommen zählen zum Beispiel Arbeitseinkommen, Krankengeld, Übergangsgeld oder eine zweite Rente. Wir orientieren uns dabei an den Berechnungen der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Bei Altersrenten ist zu beachten, dass ein Rentenanspruch erst dann besteht, wenn sie für mindestens einen Monat lang als Vollrente von der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt wurden. Eine spätere Inanspruchnahme einer sogenannten Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (das sind Renten wegen Alters, die wegen Hinzuverdienst nicht in voller Höhe gezahlt werden) führt zu einer Minderung der Betriebsrente in Höhe des entsprechenden Anteils.

Hinterbliebenenrente und Einkommen

Für Hinterbliebene orientieren wir uns bei der Anrechnung von Einkommen ebenfalls an den Berechnungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein dort bereits angerechnetes Einkommen wird nicht mehr auf die Zusatzrente angerechnet. Ihnen verbleibt – selbst nach Anrechnung – ein Anspruch auf mindestens 35 Prozent der Ihnen zustehenden Hinterbliebenenrente.

Rente ohne Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn Sie nicht gesetzlich rentenversichert sind, überprüft die KZVK eigenständig, ob Ihr Einkommen die Zusatzrente mindert. Dafür fordern wir bei Antragsstellung Nachweise über alle Einkünfte sowie deren Änderungen bei Ihnen an.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0231 9578-291.

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