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Rentenantrag stellen

Sie möchten Ihre Rente beantragen? Informieren Sie sich hier, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Glückliches Seniorenpaar im Beratungsgespräch

Ihr Renteneintritt rückt näher und bald ist es soweit: Sie beginnen einen neuen Lebensabschnitt als Rentnerin bzw. Rentner. Damit dieser Übergang so reibungslos wie möglich funktioniert, müssen Sie frühzeitig aktiv werden und Ihre Zusatzrente beantragen. Denn: Die KZVK-Rente landet nicht automatisch auf Ihrem Konto. Sie müssen Ihre Betriebsrente wie die gesetzliche Rente auch beantragen. 

Wie beantrage ich meine KZVK-Rente?

Nachdem Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht haben und dieser bewilligt wurde, können Sie auch Ihre KZVK-Rente beantragen. Um Ihre KZVK-Rente zu erhalten, reichen Sie bitte einen Rentenantrag ein. Das Formular können Sie ganz einfach am PC ausfüllen und anschließend per Post oder E-Mail an uns senden. 

Sie erhalten die entsprechenden Anträge ebenfalls bei Ihrem Arbeitgeber. Nur wenn Sie bis zum Eintritt des Versicherungsfalles pflichtversichert sind, muss auch Ihr Arbeitgeber ein Antragsformular ausfüllen.

Bitte fügen Sie das Deckblatt und die Folgeseiten des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung sowie folgende Anlagen in Kopie bei:

  • Berechnung der Rente
  • Berechnung der persönlichen Entgeltpunkte
  • Rente und Hinzuverdienst
  • Zusammentreffen von Rente und Einkommen

Ihr Rentenbescheid muss diese Anlagen nicht enthalten. Sollten Sie sich unsicher sein, steht es Ihnen frei, uns den kompletten Bescheid mit sämtlichen Anlagen einzureichen.

Bei einem Antrag auf Hinterbliebenenrente benötigen wir zusätzlich noch eine Sterbeurkunde des Versicherten.

Bei einem Antrag auf Waisenrente benötigen wir zusätzlich noch eine Geburtsurkunde.

Sollten Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, so wenden Sie sich bitte bezüglich der einzureichenden Unterlagen an Ihren Ansprechpartner. 

Wie sende ich meinen Rentenantrag an die KZVK?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit uns die Antragsformulare sowie den Rentenbescheid per Post, Fax oder E-Mail zu schicken.

Post

KZVK Rheinland-Westfalen
Postfach 10 22 41
44022 Dortmund

E-Mail 

rente(at)kzvk-dortmund.de

Fax

0231 9578-470

Hinweise für die Übermittlung von Unterlagen

Bitte senden Sie uns alle Unterlagen als Kopie und nicht im Original. Ihre Unterlagen werden von uns elektronisch archiviert und anschließend vernichtet.

Bitte achten Sie darauf, dass der Rentenantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

Falls zutreffend: Vollmacht oder den amtlichen Nachweis für den/die Betreuer/in beifügen.

    Hinweise für den E-Mail-Versand

    Sie können uns die Unterlagen in gescannter Form oder abfotografiert zur Verfügung stellen. Die Unterlagen sollten folgende Eigenschaften haben:

    • Dateiformat: pdf, jpg, tif
    • Einhaltung der richtigen Reihenfolge (Rentenbescheidseiten)
    • Qualität: guter Kontrast und ausreichende Schärfe
    • Nur beschriebene Dokumentseiten

    Bitte beachten Sie außerdem unsere nachfolgenden Hinweise zur Benennung von Dateianhängen und Qualität der eingereichten Dokumente. 

    Richtig: Dokumente eindeutig benennen

    Falsch: E-Mail-Anhang mit nicht eindeutigen Dateinamen

    Qualität der Dokumente: ausreichend

    Qualität der Dokumente: ungenügend

    Rentenanträge

    Hinweise:

    Bitte keine Originale beifügen. Die Kopien nicht klammern oder heften

    Bitte stellen Sie den Antrag auf Betriebsrente bei unserer Kasse erst, wenn Ihnen der Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.

    Die KZVK nimmt am elektronischen Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung teil. Dadurch werden Arbeitsabläufe vereinfacht und die Antragsbearbeitung beschleunigt.  

    Die KZVK fordert gemäß § 48 der Kassensatzung die für die Feststellung Ihres Versicherungsfalls und die Berechnung Ihrer Betriebsrente erforderlichen Daten elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund-Länder-Knappschaft) an. Dies gilt nach Rentenbeginn auch für die Prüfung des Anspruchs Ihrer Betriebsrente dem Grunde und der Höhe nach.

    Einhergehend mit der Weiterentwicklung des Bearbeitungsprozesses entfällt für Sie künftig bei Neuanträgen die Pflicht zur Einsendung von Rentenbescheiden der Deutschen Rentenversicherung. 

    Ihre Mitwirkung und Mitteilung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn sich Änderungen von Verhältnissen ergeben, die den Anspruch auf Betriebsrente nach Grund oder Höhe berühren. 

    Die KZVK ruft folgende Daten über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung elektronisch von der Deutschen Rentenversicherung ab:

    • Name, Vorname
    • Namenszusätze
    • Geburtsdatum der/des Rentenberechtigten
    • Sozialversicherungsnummer der/des Rentenberechtigten
    • Sozialversicherungsnummer der/des Verstorbenen (bei Hinterbliebenenrenten)
    • Ursprüngliches Bescheiddatum (sofern vorhanden)
    • Renten-/Leistungsart
    • Rentenartfaktor
    • Grund Hinterbliebenenanspruch (sofern vorhanden)
    • Rentenbeginn
    • Datum Leistungsfall
    • Zugangsfaktor
    • Datum Beginn der Einkommensanrechnung (sofern vorhanden)
    • Höhe des monatlichen Netto-Einkommens (sofern vorhanden)
    • Anzahl Kinder
    • Abschlag Eheversorgungsausgleich (sofern vorhanden)
    • Kranken- und Pflegeversicherungsdaten

    Diese Daten sind für die Berechnung der Betriebsrente zwingend erforderlich. 

    Die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ergibt sich aus § 6 Nr. 1 DSG-EKD i.V.m. § 148 Abs. 3 Nr. 11 SGB VI.

    Noch Fragen?

    Sollten Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter 0231 9578-291.

    Zu den Ansprechpersonen