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Zusatzrente

Gut versorgt mit der Zusatzrente

Die betriebliche Altersversorgung ist bereits seit rund 160 Jahren ein bewährtes System zur Sicherung des Lebensstandards. Sie bietet eine hohe Versorgungsqualität, dies gilt besonders für die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes. So wird Vorsorge zur Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenabsicherung getroffen.

Die betriebliche Altersversorgung ist sicher. Betriebsrenten- und Altersvermögensgesetz sowie das Tarifrecht gewährleisten die rechtliche Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung. Sie ist professionell und sehr effektiv, da kostengünstig: Kein Vertrieb, keine Abschlussprovisionen und keine Ausschüttung von Dividenden an Aktionäre. So können Sie gut versorgt in die Zukunft blicken.

Von Anfang an eine gute Versicherung

Die Pflichtversicherung beginnt für Sie grundsätzlich mit dem Eintritt in die Beschäftigung bei Ihrem Arbeitgeber. Ausgezahlt wird Ihre Zusatzrente ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Anspruch auf gesetzliche Rente besteht oder bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären.

Nehmen Sie die Rente vor Eintritt der Regelaltersgrenze in Anspruch, wird Ihre Rente um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt, höchstens jedoch um 10,8 %. Um Ihre Zusatzrente zu erhalten, muss folgende Voraussetzung gegeben sein: Sie haben die Wartezeit erfüllt, d. h. Sie haben bereits 60 Umlage-/Beitragsmonate zurückgelegt. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn ein Arbeitsunfall eingetreten ist. Darüber hinaus gewähren wir bei Tod eines Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, oder bei Tod eines Rentenempfängers eine Rente für Hinterbliebene (Witwen/Witwer/Waisen), wenn und solange ein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Art, Umfang und Dauer des Anspruches richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind Sie und Ihre Familie in Zukunft sicher versorgt. Weiterhin ermöglicht die Zusatzrente im Rahmen des Punktemodells Einheitstarife für Männer und Frauen sowie weitere sozialpolitisch erwünschte und für den Einzelnen sinnvolle Leistungselemente, so zum Beispiel einen frühzeitigen Schutz bei Erwerbsminderung. Auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis wegen einer Elternzeit ruht, werden Ihnen für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, Versorgungspunkte gutgeschrieben.

Mit der ZusatzrentePLUS bieten wir Ihnen eine attraktive Möglichkeit, Ihre Zusatzrente weiter aufzustocken.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

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KZVK - Wir sind der Altersversorger für Kirche und Diakonie.

Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen – Anstalt des öffentlichen Rechts

Hausanschrift
Schwanenwall 11
44135 Dortmund

Postanschrift
Postfach 10 22 41
44022 Dortmund

Telefon: 0231 9578 - 0
Telefax: 0231 9578 - 404
E-Mail: info@kzvk-dortmund.de

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