
Zusatzrente
Überleitungsantrag
Sie haben Ihren Arbeitgeber gewechselt und möchten die Versicherungszeiten aus Ihrem letzten Beschäftigungsverhältnis zu unserer Kasse "überleiten"?
Nutzen Sie hierzu bitte unseren Überleitungsantrag:
Anerkennung von Mutterschutzzeiten
Mutterschutzzeiten (i. d. R. sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) wurden bisher für die Zusatzversorgung grundsätzlich nicht wertsteigernd erfasst. Das hat sich nun – auch rückwirkend – geändert. Allerdings sind Mutterschutzzeiten nur zu berücksichtigen, wenn sie während einer bestehenden Pflichtversicherung zurückgelegt wurden. Für die Anerkennung von Mutterschutzzeiten, die vor 2012 lagen, sind uns die erforderlichen Daten nicht bekannt. Daher fragen wir diese nun mithilfe eines Formulars bei unseren weiblichen Versicherten ab. Wir bitten Sie darum, das Formular vollständig auszufüllen (eine Ausfüllhilfe liegt bei). Wichtig ist die taggenaue Angabe über Beginn und Ende der Mutterschutzzeit. Hierzu benötigen wir auch die Kopie eines entsprechenden Nachweises (z. B. Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder Bescheinigung der Krankenkasse bzw. des Arbeitgebers). Vor dem Ausdrucken ist die Versicherungsnummer einzutragen, nur so wird der für die zügige Bearbeitung erforderliche Barcode erzeugt.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Seite.