
Punktemodell
Die Zusatzrente errechnet sich aus Versorgungspunkten, die bares Geld wert sind. Die Arbeitgeber leisten hierzu einen Beitrag von aktuell 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, das in der Regel dem steuerpflichtigen Lohn entspricht. Wenn das Arbeitsrecht dies vorsieht, haben sich die Beschäftigten meist mit geringem Anteil (z. B. 0,75 % BAT-KF) an der Zusatzversorgung zu beteiligen. Eine Investition, die sich bezahlt macht!
Die Anzahl Ihrer Versorgungspunkte richtet sich im Ergebnis also nach Ihrem Einkommen. Dieses wird zu dem sog. Referenzentgelt (12.000 Euro) ins Verhältnis gesetzt. Zudem wird das Alter der Versicherten im jeweiligen Beitragsjahr berücksichtigt. Durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich dann ein jährlicher Punktwert. Je jünger jemand zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ist, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können. Darüber hinaus können sich noch Versorgungspunkte aus sog. sozialen Komponenten (z. B. durch Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr oder durch Elternzeit) ergeben.

Beispiel: Eine Versicherte (30 J.) hat ein jährliches Bruttoeinkommen von
30.000 Euro. Diese 30.000 Euro werden durch 12.000 Euro geteilt (also mit dem Referenzentgelt ins Verhältnis gesetzt). Diese Rechnung ergibt den Faktor 2,5. Nun ist aus der Altersfaktorentabelle der jeweilige Altersfaktor zu entnehmen – hier der Faktor 2 (Alter 30) – und mit dem zuvor errechneten Wert 2,5 zu multiplizieren. Ergebnis: Die Versicherte bekommt für dieses Beitragsjahr 5 Versorgungspunkte gutgeschrieben.
Mit jedem Beitragsjahr vermehren sich die Versorgungspunkte. Für die Berechnung der Rentenhöhe bzw. der Rentenanwartschaft werden die Versorgungspunkte sodann mit dem sog. Messbetrag multipliziert. Der Messbetrag dient der Umrechnung der Versorgungspunkte in Geld. Er gibt den Wert eines Versorgungspunktes wieder und beträgt 4 Euro. Die Rentenformel lautet also:
Entgelt : 12.000 x Altersfaktor x Messbetrag = monatliche Rente
Beispiel: Eine Rentnerin besitzt mit der Vollendung ihres 67. Lebensjahres 115 Versorgungspunkte aus den Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers. 115 Punkte multipliziert mit dem Messbetrag i. H. v. 4 Euro ergeben eine lebenslange monatliche Rente von 460 Euro. Zudem wird diese Rente jährlich zum 01. Juli um 1 % erhöht.
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